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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ROSBACH Datentechnik


1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt

1.1 ROSBACH Datentechnik, Business- und Internet-Agentur, Hellgasse 5, 56598 Rheinbrohl, Inhaber: Dipl.-Ing.(FH) Bernd Rosbach, (nachfolgend nur „ROSBACH Datentechnik“ genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, es sei denn, diesen wurde von ROSBACH Datentechnik ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die hiesigen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn ROSBACH Datentechnik in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Das Angebot von ROSBACH Datentechnik richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

1.4 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, nationaler und internationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden Vertrages sind, gelten ergänzend zu diesen Bedingungen die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen auch die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.denic.de.

 

2. Vertragsgrundlage

Sämtliche Leistungen der Rosbach Datentechnik basieren auf den individuellen Wüschen und Bedürfnissen des jeweiligen Kunden. Auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein bestehendes Computersystem und über die vom Kunden beabsichtigte Hard- und Softwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte wird ein kundenspezifisches Leistungsangebot erstellt. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die Leistungsbeschreibung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. ROSBACH Datentechnik ist jedoch verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn eine Leistung nicht zu dem vom Kunden gewünschten Erfolg führen kann oder nicht realisierbar ist. Vorgaben des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbaren worden sind.

 

3. Leistungspflichten, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen, Haftungsfreistellung

3.1 ROSBACH Datentechnik gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Rosbach Datentechnik liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Rosbach Datentechnik kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

3.2 Soweit nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Kunden ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat zur Verfügung. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

3.3 Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des vereinbarten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc..

3.4 Der Kunde erhält bei der Bestellung einen auf seinen Anforderungen optimierten Datentarif. Dieser wird individuell vereinbart und ist flexibel während der Vertragslaufzeit anpassbar. Der Kunde hat die Möglichkeit, jederzeit Leistungen zu diesem Tarif hinzu- oder abzubestellen. Die Möglichkeit der Anpassung bezieht sich auf Speicherkapazitäten (Storage) für Web und E-Mail sowie für Datenbanken und beliebige Domains. Bei der Abwahl von Domains sind etwaige Kündigungsfristen nach Kapitel 7 zu beachten.

3.5 ROSBACH Datentechnik hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar ist dies für den Kunden immer dann, wenn die Leistungserbringung von dem Dritten in gleicher Qualität und Zuverlässigkeit wie von ROSBACH Datentechnik selbst erbracht wird und der Kunde durch die Erbringung der Leistung durch einen Dritten keinen Nachteil erleidet.

3.6 Im Rahmen der übernommenen Kreativ- und Design-Leistung besteht Gestaltungsfreiheit, das heißt, Rosbach Datentechnik ist berechtigt, im Rahmen der Vorgaben des Kunden frei zu entscheiden, welche konkreten Ausgestaltung das vom Kunden gewünschte Ziel am besten erreicht.

3.7 Die der ROSBACH Datentechnik vom Kunden überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von Rosbach Datentechnik unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist.

3.8 Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und versichert, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt ROSBACH Datentechnik von jeglichen Ansprüche Dritter, die gegen ROSBACH Datentechnik aufgrund der Verwendung der rechtsverletzenden Materialien und/oder Inhalte des Kunden gestellt werden, vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die ROSBACH Datentechnik aufrgund der geltend gemachten Ansprüche Dritter entstehen, die auf der Verwendung von rechtsverletzenden Materialien und/oder Inhalten des Kunden basieren, trägt der Kunde.

 

4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

4.1 Bei der Bereitstellung und/oder Pflege von Domains wird ROSBACH Datentechnik im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Rosbach Datentechnik hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Rosbach Datentechnik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

4.2 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Rosbach Datentechnik, dessen Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen vollumfänglich frei.

 

5. Abnahme, Eigentumsvorbehalt, Kennzeichnung

5.1 Nach Fertigstellung der Leistung und Übergabe derselben an den Kunden vereinbaren die Parteien einen Termin zur Abnahme. Eine Leistung von Rosbach Datentechnik gilt als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Kunde die Leistung in der dafür vorgesehenen Umgebung nutzt oder diese Leistung uneingeschränkt verwendet.

5.2 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Rosbach Datentechnik.

5.3 Rosbach Datentechnik ist berechtigt, auf allen entwickelten Informationsmitteln und Maßnahmen auf Rosbach Datentechnik hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

6. Nutzungsrechte

6.1 Rosbach Datentechnik gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Dauer innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen.

6.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist honorarpflichtig und nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck eindeutig ergibt.

6.3 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

6.4 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Leistungsergebnisse der Rosbach Datentechnik in dem vertraglich dafür vorgesehenen Umfang und der dafür vorgesehenen Umgebung. Die Verwendung der Leistungsergebnisse für andere als vertraglich vereinbarte oder neue bzw. unbekannte Nutzungsarten bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

6.5 Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die dem Kunden nur im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen zur Präsentation übergeben wurden. Die Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch Rosbach Datentechnik.

6.6 Ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung ist Rosbach Datentechnik nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quellcodes etc. verpflichtet.

6.7 An Programmen erhält der Kunde von Rosbach Datentechnik für die Vertragsdauer grundsätzlich nur ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung. Wird der Kunde von Rosbach Datentechnik für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

6.8 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält.

6.9 Die von Rosbach Datentechnik erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen.

6.10 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke der jeweiligen Rechteinhaber nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

6.11 Die Entwürfe, Illustrationen und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist Rosbach Datentechnik berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu verlangen, die für die Erstellung des ursprünglichen Werkes angefallen ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche wird ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Rosbach Datentechnik ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

7. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung, Widerruf und Rücktritt

7.1 Der Auftrag gilt erst nach einer ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens Rosbach Datentechnik als angenommen.

7.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit um unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt wird.

7.3 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Rosbach Datentechnik insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internetseiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Kapitel 13.6 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt und einen solchen Verstoß auch nach entsprechender Abmahnung mit Fristsetzung nicht beseitigt.

7.4 Im Falle der von Rosbach Datentechnik ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund aufgrund einer schuldhaften Verletzung von vertraglichen Pflichten des Kunden ist Rosbach Datentechnik berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Rosbach Datentechnik kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.5 Für den Fall, dass Rosbach Datentechnik nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Rosbach Datentechnik berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

7.6 Rosbach Datentechnik ist berechtigt, die Domain nach Ablauf der Vertragslaufzeit /zum Kündigungszeitraum freizugeben. Damit erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der betreffenden Domain.

7.7 Werden von Dritten gegenüber Rosbach Datentechnik Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Kapitel 12.2 geltend gemacht, ist Rosbach Datentechnik berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.

7.8 Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung auf Umständen beruht, die von Rosbach Datentechnik verschuldet worden sind. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifs oder zusätzlich gebuchte Optionen.

7.9 Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

 

8. Preise und Zahlung

8.1 Rosbach Datentechnik ist berechtigt, wiederkehrende Entgelte maximal einmal je Quartal anzupassen. Die Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preisanpassung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung widerspricht. Rosbach Datentechnik verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinzuweisen. Eine Preisanpassung kann nur mit einer Frist von wenigstens 4 Wochen seit Ankündigung erfolgen.

8.2 Sämtliche Preise sind Festpreise. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

8.3 Rosbach Datentechnik stellt seine Betriebsleistungen monatlich bzw. bei Werk- oder Dienstleistungen mit dem Tag der Leistungserbringung in Rechnung. Beträge unter EUR 150,00 pro Monat werden halbjährlich im voraus berechnet.

8.4 Rosbach Datentechnik ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

8.5 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. die Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.

8.6 Rosbach Datentechnik ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

8.7 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis.

 

9. Gewährleistung

9.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Rosbach Datentechnik ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Kosten von Rosbach Datentechnik zurückzugewähren.

9.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Rosbach Datentechnik oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der Rosbach Datentechnik, seiner gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.3 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Im kaufmännischen Verkehr gilt vorrangig § 377 HGB.

9.4 Statt der Neulieferung kann Rosbach Datentechnik dem Kunden eine neue Programmversion oder ein neues Programmrelease anbieten. Der Kunde hat eine neue Programmversion oder ein neues Programmrelease zu übernehmen, wenn und sobald es ihm zumutbar und die Programmänderung zur Vermeidung von Ausfällen anderer Programme notwendig ist oder der Vermeidung und Beseitigung von Mängeln dient und ihm dadurch keine weiteren Kosten entstehen.

9.5 Der Kunde hat Rosbach Datentechnik bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

9.6 Nach vorbehaltloser Abnahme der Leistung durch den Kunden auftretende Mängel, die bereits vor Abnahme vorhanden waren und keine versteckten Mängel darstellen, begründen keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Gleiches gilt im Falle der Teilabnahme einzelner in sich nutzbarer Leistungen.

9.7 Bei Druckaufträgen, die Rosbach Datentechnik Namens und im Auftrag des Kunden erteilt, gelten die Regelungen für Mehr- bzw. Minderlieferungen der jeweiligen Druckerei. Ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% stellt keinen Mangel dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

10. Schutzrechte Dritter

Rosbach Datentechnik wird den Kunden von allen auf den Leistungen von Rosbach Datentechnik beruhenden Ansprüchen Dritter freistellen, sofern diese Ansprüche auf der Verletzung eines Schutzrechts oder Urheberrechts in der Bundesrepublik Deutschland beruhen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde Rosbach Datentechnik von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt und Rosbach Datentechnik die alleinige Verteidigung gegen die Ansprüche vorbehalten bleiben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter aufgrund Schutzrechtsverletzungen anzuerkennen. Sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen von Rosbach Datentechnik aufgrund Ansprüche Dritter einstellt, verpflichtet er sich, den Anspruchsteller darauf hinzuweisen, dass hiermit kein Anerkenntnis einhergeht. Vorgenannte Verpflichtungen von Rosbach Datentechnik entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Leistungen vom Kunden oder einem Dritten geändert wurden oder zusammen mit nicht von Rosbach Datentechnik gelieferten Leistungen genutzt werden und die Schutzrechtsverletzung auf Teilen beruht, die nicht von Rosbach Datentechnik stammen.

 

11. Haftung

11.1 Rosbach Datentechnik haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Rosbach Datentechnik, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Rosbach Datentechnik, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Rosbach Datentechnik nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Rosbach Datentechnik nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

11.2 Rosbach Datentechnik haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen.

11.3 Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44 a TKG unberührt.

11.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

12. Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internetseite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Telemedien angeboten werden. Der Kunde stellt Rosbach Datentechnik von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

12.2 Der Kunde darf durch die Internetpräsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine Gewalt verherrlichenden, pornographischen, rechtsradikalen oder sonst wie rechtswidrigen Inhalte bereit zu halten.

12.3 Rosbach Datentechnik ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Nach der Kenntnis von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Kapitel 12.2 oder 13.5 unzulässig sind, ist Rosbach Datentechnik berechtigt, den betreffenden Tarif des Kunden bis auf weiteres zu sperren. Rosbach Datentechnik wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. Der Kunde bleibt zur Entrichtung der für den betreffenden Tarif anfallenden Entgelte weiterhin verpflichtet.

 

13. Pflichten des Kunden

13.1 Der Kunde sichert zu, dass die Rosbach Datentechnik mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Rosbach Datentechnik jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten.

13.2 Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Rosbach Datentechnik behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten ungeöffnet an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

13.3 E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

13.4 Der Kunde verpflichtet sich, von Rosbach Datentechnik zum Zweck des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt oder der Verdacht besteht, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Rosbach Datentechnik bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Rosbach Datentechnik als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Rosbach Datentechnik nutzen, haftet der Kunde gegenüber Rosbach Datentechnik auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz, sofern die unberechtigte Nutzug nicht für Rosbach Datentechnik erkennbar gewesen ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Rosbach Datentechnik abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Rosbach Datentechnik oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Rosbach Datentechnik erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen können.

13.5 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen E-Mail Postfächer nicht zum Zweck der massenhaften Versendung von Werbe E-Mails (sog. "Spamming") oder für andere rechtswidrige Aktivitäten wie Pishing etc. zu nutzen. Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Rosbach Datentechnik berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

13.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internetseiten so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Rosbach Datentechnik ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Rosbach Datentechnik wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Rosbach Datentechnik wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Rosbach Datentechnik nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

13.7 Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inklusive-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Rosbach Datentechnik im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

13.8 Der Kunde kann gegenüber Rosbach Datentechnik schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

 

14. Datenschutz

14.1 Rosbach Datentechnik ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der jeweils gütigen gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

14.2 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains oder bei Beauftragung von Subunternehmern – zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend erforderlich ist. In einem solchen Fall beschränkt sich die Datenweitergabe auf den zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben erforderlichen Umfang.

14.3 Rosbach Datentechnik weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bewusst, dass der Provider auf das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch auf weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm in das Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

14.4. Darüber hinaus sind die Regelungen zum Datenschutz, die Rosbach Datentechnik auf Seite "Datenschutz" beschrieben hat, mit geltender Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15. Alternative Streitbeilegung / Beschwerdeverfahren

Bei Meinungsverschiedenheiten aus einem Vertrag sind wir bemüht diese einvernehmlich beizulegen.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform.
Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.

Rosbach Datentechnik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


16. Schlussbestimmungen

16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bonn. Rosbach Datentechnik ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16.2 Für die von Rosbach Datentechnik auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG).

16.3 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen Rosbach Datentechnik und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16.4 Erfüllungsort ist der Sitz von Rosbach Datentechnik.

16.5 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: 15.05.2018

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